Rechtsgültigkeit
Elektronische Unterschriften – sind diese wirklich rechtsgültig?
Die Antwort ist kurz: ja.
Über Stiply unterschriebene Vertäge sind grundsätzlich rechtsgültig. Um die Einzelheiten besser darlegen zu können, unterteilen wir die Frage in drei Abschnitte.
Rechtsgültigkeit
In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern werden Verträge auf Basis von Angebot und Annahme geschlossen. In vielen dieser Fälle besteht eine Formfreiheit, d.h. Vertäge können mündlich, auf Papier oder auch elektronisch über das Internet geschlossen werden – solange alle Parteien den Inhalten zustimmen und dies kundtun.
Sobald die involvierten Parteien ihr Einverständnis geben ist der Vertrag bindend. Dieses Einverständnis kann selbstverständlich auch in elektronischer Form (über Stiply) dokumentiert werden.
Identifizierung
Bei der Nutzung von elektronischen Unterschriften muss die Identität des Unterzeichners in angemessener Form sichergestellt werden. Basierend auf dem einzelnen Fall möchten Sie diese Identifizierung mit einer größeren Sicherheit durchführen – hierfür bietet Stiply beispielsweise die Authentifizierung per SMS.
Ob eine weitere Form der Authentifizierung von Nöten ist, hängt häufig von der Wichtigkeit des zu unterzeichnenden Dokuments ab. Grundsätzlich gilt, dass wichtige Verträge eine sicherere Authenfizierung (bspw. per SMS) voraussetzen sollten.
Beweis
Digital unterschriebene Dokumente können vor Gericht als Beweis eingebracht werden. In Zivilverfahren werden Gerichte diese Form immer als Beweis anerkennen. Es ist jedoch wichtig, dass die Identität der Unterschreibenden mit ausreichender und angemessener Sicherheit festgestellt worden sind. Sollte dies sichergestellt und dokumentiert worden sein ist der Vertrag rechtsgültig und vor Gericht verwertbar.
Stiplys Audit-Trail liefert zusätzliche Beweiskraft: Ein exakter Report über den Unterschriftsvorgang liefert alle nötigen Informationen.